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Gern berate ich Sie bereits im Erstgespräch über die Höhe der zu erwartenden Gebühren, um Ihnen eine Kostenübersicht zu ermöglichen.

Regelmäßig werden die Kosten einer Beratung oder Vertretung  nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) abgerechnet. Dabei bemisst sich die Höhe der Gebühren nach dem Wert der Angelegenheit. Die einzelnen Regelungen des RVG können auch auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) eingesehen werden.

In den Fällen, in welchen jedoch eine Abrechnung nach dem RVG nicht sachgerecht ist, werde ich Sie vor Mandatserteilung darüber informieren und Ihnen eine schriftliche Honorarvereinbarung anbieten.

Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, bin ich Ihnen  behilflich bei der Einholung einer Deckungszusage.

Verfügen Sie über ein geringes Einkommen können Sie für die außergerichtliche Vertretung beim Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Beratungshilfeschein beantragen. Für die gerichtliche Vertretung kann Ihnen auf Antrag vom zuständigen Gericht eine Prozeßkostenhilfe bewilligt werden.